Promotionsordnung – Alle relevanten Inhalte im Überblick

08.04.23 Allgemeines zur Dissertation/Doktorarbeit Lesedauer: 6min

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Promotionsordnung-01

Die Promotionsordnung regelt sämtliche Details deines Doktoratsstudiums. Dabei handelt es sich um einen juristischen Text, der für viele Doktoranden schwer verständlich ist.

Hier erfährst du, welche Informationen in der Promotionsordnung enthalten sind.

Promotionsordnung «einfach erklärt»

In der Promotionsordnung gibt deine Universität und genauer die Fakultät alle Rahmenbedingungen für die Erlangung der Doktorwürde vor.

Definition: Promotionsordnung

In der Promotionsordnung sind alle Regeln zusammengefasst, die mit dem Promotionsstudium zusammenhängen. Sie umfasst Details zur Zulassung zum Doktoratsstudium ebenso wie zur Bewertung der Dissertation. Da es sich um einen juristischen Text handelt, ist er für viele schwer zu verstehen.

Im Abschnitt zur Betreuung erfährst du, wer dich während deines Doktoratsstudiums betreuen darf. In der Regel wird diese Aufgabe Hochschullehrenden, Dozenten und Professoren zuteil. Die Promotionsordnung regelt zudem auch, wie ein bereits bestehendes Betreuungsverhältnis aufgelöst werden kann.

Hier wird festgehalten, in welcher Form du deine Dissertation schreiben kannst. Typische Formen sind die Monografie sowie die kumulative Dissertation (auch Sammeldissertation genannt). Eine Monografie befasst sich eingehend mit einem bestimmten Thema. Ihr Ziel ist, die Forschungsfrage detailliert und abschliessend zu beantworten.

Die kumulative Dissertation hingegen besteht aus mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln. Welche Form infrage kommt, ist je nach Universität und Fachbereich verschieden. Kumulative Dissertationen sind vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern beliebt.

Die Fachartikel werden in Fachzeitschriften als sogenannte «reviewed papers» veröffentlicht. Die Gesamtzahl der Manuskripte wird in der Promotionsordnung erwähnt.

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Beispiel für eine Promotionsordnung

Hier siehst du, wie eine Promotionsordnung aussehen könnte:

Promotionsleistungen – Darauf sollte man achten

Als Doktorand hast du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Unter den Promotionsleistungen versteht man die Leistungen, die du während deines Promotionsstudiums erbringen musst. Dazu gehören zum Beispiel das Schreiben der Dissertation sowie das Durchführen einer Disputation. Manche Fakultäten verlangen, dass du während deines Doktoratsstudiums mehrere Fachpublikationen veröffentlichst oder dich im Institut beteiligst.1

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss besteht aus mehreren Fakultätsmitgliedern. Diese begleiten jedes Promotionsverfahren und unterstützen dich in allen Fragen rund um deine Promotion und die Promotionsleistungen. Ausserdem entscheidet der Promotionsausschuss auch über Zulassung sowie weitere rechtliche Angelegenheiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Um ein Doktoratsstudium beginnen zu können, musst du über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Dabei kann es sich um einen Master-, Lehramts-, Diplom- oder Magisterabschluss handeln. Dein Abschluss muss mindestens mit der Note «Gut» bewertet worden sein. Weitere Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Universität und Fakultät ab.2

Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren ist der erste Schritt zum Promotionsstudium. Um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können, musst du das Zeugnis über deinen Hochschulabschluss, ein Exposé deines Dissertationsvorhabens sowie die Betreuungsvereinbarung zwischen dir und deiner Betreuungsperson bzw. deinem Doktorvater vorlegen.

Je nach Hochschule können auch weitere Unterlagen verlangt werden. In diesem Abschnitt der Promotionsordnung wird zudem geregelt, wann die Zulassung zum Promotionsstudium abgelehnt werden kann.

Dauer der Zulassung

Es wird dir eine bestimmte Frist gesetzt, um dein Doktoratsstudium abzuschliessen. In der Promotionsordnung steht, bis wann du dein Studium abgeschlossen haben musst. Zudem gibt sie auch Auskunft darüber, ob und für wie lange der Promotionsausschuss die Frist verlängern darf.

Beginn des Promotionsverfahrens

Sobald du bestimmte Leistungen im Promotionsstudium erbracht hast, wird das Promotionsverfahren eingeleitet. In diesem Abschnitt erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden.

Die Promotionskommission prüft deine Doktorarbeit. Zur Promotionskommission zählen neben deinem Doktorvater bzw. deiner Doktormutter Fakultätsmitglieder. Die Kommission fällt ein Urteil zur Bewertung deiner Dissertation und entscheidet auch über den Termin sowie die Bewertung deiner Disputation. Auch über die Gesamtnote deiner Arbeit entscheidet die Promotionskommission.

Begutachtung und Bewertung der Dissertation

In diesem Abschnitt erfährst du, wer als Gutachter für deine Dissertation agieren darf. Im Regelfall fällt diese Aufgabe deiner Betreuungsperson sowie einer zweiten Person zu. Du bringst in Erfahrung, bis wann du mit dem Gutachten rechnen kannst und nach welchen Kriterien deine Doktorarbeit bewertet wird.

Disputation und ihre Bewertung

Lies in der Promotionsordnung nach, welche Dauer und welchen Umfang deine Disputation haben sollte. Hier erfährst du auch, welche Leistungen du erringen musst und wie du bewertet wirst.3

Bewertung & Zwischenzeugnis

Die Promotionskommission stellt dir ein Zwischenzeugnis aus, in dem es die von dir erbrachten Leistungen bewertet.

Veröffentlichung der Dissertation

Die Promotionsordnung gibt klare Anweisungen zur Veröffentlichung deiner Dissertation. Es gibt verschiedene Wege, um deine Doktorarbeit zu veröffentlichen. So kannst du beispielsweise einen Verlag suchen oder eine Open-Access-Veröffentlichung vornehmen. Ausserdem gibt es auch die hybride Veröffentlichung, bei der deine Dissertation gedruckt bei einem Verlag ebenso wie online erscheint.

Urkunde, Zeugnis & Abschluss

Du erhältst dein Zeugnis nicht unmittelbar nach der Promotion. Wie lange du warten musst, regelt die Promotionsordnung. Sobald du deine Urkunde erhalten hast, ist das Promotionsverfahren abgeschlossen. Nun darfst du den Doktorgrad führen.

Zusätzliche Bestimmungen

Ein Doktoratsstudium geht nicht immer reibungslos über die Bühne. Oftmals kommt es dazu, dass das Studium unterbrochen werden muss. Zusätzlich kann es dazu kommen, dass der Doktorand die erwarteten Promotionsleistungen nicht erfüllen kann oder das Studium gar wiederholen muss. Andere wiederum überlegen es sich vor dem Studium doch noch anders und stellen ihr Promotionsvorhaben kurzerhand ein. Wie in solchen Situationen vorzugehen ist, erfährst du in der Promotionsordnung. Du solltest dich noch vor Antritt des Doktoratsstudiums mit ihr vertraut machen.

Die Doktorwürde kann dir auch aberkannt werden. Die Aberkennung kann nur durch die jeweilige Hochschule und nur aus triftigen Gründen erfolgen. Zu den Gründen zählen Täuschung über die Zulassungsvoraussetzungen oder die Promotionsleistungen. Auch bei schwerem wissenschaftlichem Fehlverhalten kann der Doktorgrad aberkannt werden. Darüber hinaus dürfen die Universitäten weitere Regelungen zur Aberkennung der Promotion festlegen.4

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Häufig gestellte Fragen

Die Promotionsordnung regelt alle studienrechtlichen und inhaltlichen Einzelheiten, die während deines Doktoratsstudiums auftreten.

Die Promotionsordnung umfasst in der Regel 10 bis 20 Seiten.

Um zu einem Promotionsstudium zugelassen zu werden, musst du über einen entsprechenden Hochschulabschluss verfügen.

Die Promotionsordnung ist, je nach Universität und Fakultät, verschieden.

In der Promotionsordnung finden sich unter anderem Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Promotionsleistungen und Bewertung der Dissertation.

Quellen

1 Universität Potsdam: Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, in: Amtliche Bekanntmachungen Nr. 13, 16.6.2022, [online] https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ambek/Amtliche_Bekanntmachungen/2022/Ausgabe_13/ambek-2022-013-460-466.pdf (17.03.2023)

2 Universität Bremen: Promotionsordnung (Dr.rer.nat.) der Universität Bremen für den Fachbereich 1 (Physik / Elektrotechnik), in: uni-bremen.de, 25.04.2012, [online] https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/sites/referate/referat06/8.6.6._PromO_Dr_rer_nat___FB_1___09.02.15_.pdf (17.03.2023)

3 Universität Saarland: Promotionsordnung der Philosophieren Fakultät der Universität des Saarlandes, in: Dienstblatt der Hochschule des Saarlands, 05.09.2018, [online] https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/verwaltung/fundstellen/Ausbildungs_Pruefungs_Studienordn/Lehramt_modularisiert/PO_StudO_2018/DB18_826.pdf (17.03.2023)

4 Christian von Coelln: Der Entzug des Doktorgrades, in: wissenschaftsmanagement-online.de, 2011, [online] https://www.wissenschaftsmanagement-online.de/sites/www.wissenschaftsmanagement-online.de/files/migrated_wimoarticle/von_coelln_entzug_doktor.pdf (17.03.2023)