Die eidesstattliche Erklärung in der Masterarbeit

31.03.23 Schreibphase der Masterarbeit Lesedauer: 6min

Wie gefällt dir dieser Beitrag?

0 Bewertungen


Eidesstattliche-Erklaerung-Masterarbeit-01

Eine eidesstattliche Erklärung ist Teil jeder akademischen Abschlussarbeit. Sie versichert der Universität, dass du deine Arbeit eigenständig und nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Mittel geschrieben hast. Hier erfährst du, warum du eine eidesstattliche Erklärung in der Masterarbeit abgeben musst, kannst aus verschiedenen Vorlagen wählen und lernst außerdem, welche Konsequenzen bei einer falsch abgegebenen Erklärung drohen.

Eidesstattliche Erklärung in der Masterarbeit «einfach erklärt»

Die Eidesstattliche Erklärung bei einer Masterarbeit ist eine schriftliche Erklärung, in der du versicherst, dass du die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst hast und dass du keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet hast.

Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du für den Inhalt der Arbeit verantwortlich bist und dass du keine Plagiate verwendet hast. Die Erklärung ist ein verpflichtender Bestandteil der Masterarbeit.

Definition: Eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit

Die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit (auch eidesstattliche Versicherung) ist eine rechtskräftige Erklärung dahingehend, dass die Prüfungsleistung eigenständig erbracht und alle verwendeten Quellen ordnungsgemäß angegeben wurden. Darüber hinaus versichert die eidesstattliche Erklärung, dass die Masterarbeit nicht bereits an anderer Stelle als Prüfungsleistung verbucht oder publiziert wurde. Sie wird vom Verfasser der Masterarbeit unterschrieben und dem Dokument bei der Abgabe hinzugefügt.

Die eidesstattliche Erklärung ist kein fester Bestandteil der Arbeit; sie wird nicht mit einer Seitenzahl versehen oder im Falle einer Publikation mitveröffentlicht. Eine fälschlich abgegebene eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit ist strafbar und wird von Universitäten zur Anzeige gebracht.

Hinweis: Ein häufiger Fehler ist die Schreibweise «eidesstaatliche» Erklärung. Der Fehler suggeriert einen Bezug zum Staat. Die korrekte Schreibung «eidesstattliche» Erklärung/Versicherung bezieht sich hingegen auf eine Erklärung «an Eides statt».

Missachtung der eidesstattlichen Erklärung der Masterarbeit

Eine fälschlicherweise abgegebene eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit ist sowohl eine Straftat, als auch ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung der Universität. Nachdem die Universität durch ein aufwendiges Prüfverfahren zu dem Schluss gekommen ist, dass gegen die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit fahrlässig oder mit täuschender Absicht verstoßen wurde, drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Tatsächlich verhängte Geldbußen für Täuschungsversuche bei Masterarbeiten belaufen sich bisher auf bis zu 1.000 Euro. Darüber hinaus können Universitäten ein Strafverfahren einleiten, durch das weitere Geldstrafen oder (in extremen Fällen) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.1 2

Unterschied zwischen der eidesstattlichen und der ehrenwörtlichen Erklärung

Die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit ist nicht gleichbedeutend mit einer (eher unüblichen) ehrenwörtlichen Erklärung. Eine ehrenwörtliche Erklärung ist kein rechtskräftiger Akt. Zwar kann sie dazu dienen, eine Lüge nachzuweisen und die Vorsätzlichkeit eines Täuschungsversuchs zu betonen, markiert jedoch keine Straftat, wenn gegen sie verstoßen wird. Daher ist eine eidesstattliche Erklärung für die Masterarbeit obligatorisch. Arbeiten, die nur über eine ehrenwörtliche Erklärung verfügen, werden in der Regel nicht angenommen.

Deine Arbeit gedruckt von BachelorPrint
Mit BachelorPrint erhältst du deine hochwertig gedruckte Arbeit mit einer persönlich konfigurierten Bindung bereits ab CHF 7,90. Und unser kostenloser Express-Versand sorgt dafür, dass jeder Schweizer-Student die Arbeit bereits am nächsten Tag in seinen Händen hält.

Inhalt der eidesstattlichen Erklärung in der Masterarbeit

Eine eidesstattliche Erklärung muss durch eine Überschrift als solche kenntlich gemacht werden. Sie enthält die ausdrückliche Versicherung, dass die Masterarbeit in Eigenarbeit entstanden ist (also keine fremde Beteiligung involviert war) und alle Inhalte, die auf anderen Veröffentlichungen basieren, unter Angabe der verwendeten Quelle kenntlich gemacht wurden. Darüber hinaus muss die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit versichern, dass der Text (oder Teile davon) nicht bereits an anderer Stelle als Prüfungsleistung bewertet oder veröffentlicht wurde. Ferner gibt die Erklärung den Namen des Verfassers an. Sie wird durch eine datierte Unterschrift rechtskräftig.

  • Überschrift
  • Eigenständigkeitserklärung
  • Angabe, dass alle Zitate gekennzeichnet wurden
  • Hinweis, dass die Arbeit zuvor weder bewertet noch veröffentlicht wurde
  • Name des Verfassers
  • Datum, Unterschrift

Die meisten Universitäten bieten Vorlagen für eine eidesstattliche Erklärung an. Du kannst dich vorbehaltlos (ohne Quellenangabe) daran bedienen, bist jedoch nicht daran gebunden, die Vorlage deiner Universität zu nutzen. Wichtig ist nur, dass die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit alle oben genannten Aussagen und Informationen enthält.

Position der eidesstattlichen Erklärung in der Masterarbeit

Die eidesstattliche Erklärung wird entweder ungebunden vor dem Deckblatt oder (gebunden) hinter dem Anhang platziert. Sie ist nicht Teil der Arbeit und wird weder im Inhaltsverzeichnis erwähnt noch mit Seitenzahlen angegeben. Daher ist es empfehlenswert, den Titel der Arbeit in der Erklärung zu erwähnen, um Missverständnissen vorzubeugen. Gegebenenfalls machen dein Prüfer oder dein Institut Vorgaben dahingehend, wo die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit zu positionieren ist. Diese Vorgaben haben Vorrang gegenüber gängigen Konventionen.

Beispiel: Eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit

Hier findest du einige Vorlagen und Beispiele für eidesstattliche Erklärungen von verschiedenen Universitäten und in unterschiedlichen Sprachen.

Häufig gestellte Fragen

Die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit wird nicht nummeriert. Sie ist nicht in das Dokument integriert, sondern eine (von außen kommende) Aussage über das Dokument, die sich an deine Universität respektive die zuständigen Prüfer richtet.

Die eidesstattliche Erklärung der Masterarbeit versichert rechtskräftig, dass du die Arbeit eigenständig geschrieben hast. Sollte sich herausstellen, dass du Quellen und Hilfestellungen verwendet hast, die nicht in der Arbeit angegeben wurden, ist die eidesstattliche Erklärung der Beleg für einen vorsätzlichen Täuschungsversuch.

Die korrekte Schreibweise ist «eidesstattliche Erklärung». Sie hat nichts mit dem Staat zu tun, sondern wird «an Eides statt» abgegeben.

Ja, tatsächlich handelt es sich um eine Straftat, eine eidesstattliche Erklärung in der Masterarbeit abzugeben, die nicht der Wahrheit entspricht. Je nach Härtegrad droht eine hohe Geldstrafe oder (bei Abschlussarbeiten sehr unwahrscheinlich) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die eidesstattliche Erklärung einer Masterarbeit muss die Versicherung enthalten, dass du die Arbeit eigenständig, nur unter Einsatz der angegebenen Quellen, geschrieben hast und der Text nicht bereits anderweitig als Prüfungsleistung erbracht oder veröffentlicht wurde. Darüber hinaus benötigt sie eine Über- sowie deine datierte Unterschrift.

Tipp für deine Abschlussarbeit
Vor Abgabe deiner Arbeit solltest du die Online-Plagiatsprüfung von BachelorPrint durchführen, um wirklich jedes Plagiat zu vermeiden. Ab CHF 19,90 überprüfen wir deine gesamte Arbeit auf Plagiate und nach nur 10 Minuten erhältst du schon dein ausführliches Ergebnis.

Quellen

1Strafgesetzbuch (StGB): § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt, in: Gesetze-im-internet.de, o.D., [online] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__156.html#:~:text=%C2%A7%20156%20Falsche%20Versicherung%20an,Jahren%20oder%20mit%20Geldstrafe%20bestraft. (abgerufen 20.03.2023)

2Universität München: Informationen zum Thema „Plagiate“
für Studierende sowie Doktoranden und Habilitanden, o.D., [online] https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/rektorat/dokumente/info_plagiate_prueflinge.pdf (abgerufen 20.03.2023)